Alles aus einer Hand, nach der Entwicklung oder Sanierung der Liegenschaft übernimmt unser Immobilienmanagement die Verwaltung des Objekts und kümmert sich um die Anliegen der Mieter und Wohnungseigentümer.
Hierbei sind wir verantwortlich für das technische, wirtschaftliche und juristische Management der Immobilie. Effiziente Kostenoptimierung, nachhaltige Wertentwicklung sowie reaktionsschnelle Betreuung zeichnen die Hausverwaltung Immobilien Management Konrad aus.
Eigentümerversammlungen werden, solange nichts abweichendes vereinbart wurde, alle zwei Jahre durch den Verwalter einberufen.
Allen Eigentümer und Miteigentümern wird zum Ende des laufenden Jahres eine Vorausschau bezüglich notwendiger Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten im kommenden Jahr übermittelt. Laufende Bewirtschaftungskosten für das kommende Jahr werden ebenfalls kalkuliert und bekanntgegeben
Rücklagen sind gesetzlich verpflichtend zu bilden und dienen zur Vorsorge für künftige Aufwendungen in jeder Eigentumswohnanlage. Sämtliche Instandhaltungs- und setzungsarbeiten im gemeinschaftlichen Eigentum sind hier inkludiert.
Der Abschluss einer Haushaltsversicherung ist bei Mietwohnungen vertraglich vorgesehen.
Betriebskosten sind Kosten, welche durch den laufenden Betrieb eines Objektes anfallen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu befinden sich im Mietrechtsgesetz. Folgende Kosten dürfen den Mietern als Betriebskosten anteilig weiterverrechnet werden:
Dies ist im Mietvertrag geregelt. Wenn dazu nichts genaueres vereinbart wurde, muss der Vermieter die Haustierhaltung schriftlich genehmigen.